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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FLYMV – Erlebnis & Reisen GmbH

Bereich Reisebüro Last Minute

1 Geltungsbereich

Die FLYMV – Erlebnis & Reisen GmbH vermittelt mit ihrem Reisebüro Reisen diverser Reiseveranstalter. Sie als unser Kunde lassen sich also durch uns beraten und wir vermitteln dann für Sie die entsprechende Reise. Unsere für Sie getätigte Beratungs- und Vermittlungsleistung, die wir entweder persönlich für Sie in unserem Reisebüro, fernmündlich, oder auch über www.reise-martin-de erbringen, unterliegt gewissen Rechten und Pflichten, die mit den folgenden weiteren Bestimmungen in Ergänzung der §§ 675, 631 ff., 651 a ff. BGB und Art. 250 §§ 1 bis 3 und 251 EGBGB den dann zwischen uns zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrag ausfüllen.

2 Leistungsbeschreibung

Wir vermitteln für Sie

  • Pauschalreisen (eine Gesamtheit von mindestens 2 verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, siehe §§ 651 a (2) u. 651 v (1) BGB),
  • verbundene Reiseleistungen (2 verschiedene Arten von Reiseleistungen mit der Verpflichtung zur getrennten Bezahlung dieser oder nacheinander und insoweit getrennter Abschluss zweier Reiseleistungen mit 2 verschiedenen Reiseveranstaltern bei insoweit Nichtvorliegen einer Pauschalreise, siehe § 651 w BGB),
  • Einzelreiseleistungen (solche, die weder unter a) noch unter b) fallen) und
  • für die Leistungen nach a), b) oder c) vom Kunden für erforderlich gehaltene Reiseversicherungen. Im Falle der Vermittlung einer Reise a) oder b) bekommt der Kunde ein entsprechendes Formblatt ausgehändigt.

3 gemeinsame Vorschriften für alle Arten nach § 2 a), b) und c)

Vertragsschluss

Zwischen dem Kunden und der FLYMV – Erlebnis & Reisen GmbH kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag allein dadurch zustande, dass der Kunde sich die Leistung des/der Reiseveranstalter im Internetportal oder Katalog aussucht, diese der FLYMV – Erlebnis & Reisen GmbH darauf nebst seiner Daten in einem Buchungsformular und damit insgesamt als sein Angebot benennt und die FLYMV – Erlebnis & Reisen GmbH als Vermittler für den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem/den Reiseveranstalter(n) tätig wird. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Veranstalter der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, mithin gegebenenfalls dessen wirksam vereinbarte Reise- oder Geschäftsbedingungen und darüber hinaus gesetzliche Beförderungs- sowie Tarifregelungen.

Vertragspflichten des Vermittlers

  1. Nach Bestätigung der vom Kunden gewünschten Buchungsfrage durch den Leistungserbringer übergibt der Vermittler die Reiseunterlagen an den Kunden, es sei denn, es wurde vereinbart, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
  2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarung für die richtige Auswahl der Quelle und deren korrekte Weitergabe. Damit gilt kein Auskunftsvertrag als zustande gekommen. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gem. § 675 (2) BGB nicht.

Bezüglich erteilter Auskünfte zu Preisen, Leistungen und sonstigen Konditionen der Reiseleistung übernimmt der Vermittler keine Garantie i. S. v. § 276 (1) S. 1 BGB und bezüglich erteilter Auskünfte über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen auch keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.

  1. Der Vermittler ist nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten, es sei denn, er sollte diesbezüglich gegenüber dem Kunden eine Bestpreis-Garantie abgegeben haben.
  2. Sonderwünsche des Kunden leitet der Vermittler ledig an den Leistungserbringer weiter, ohne dass er für die Erfüllung durch diesen gegenüber dem Kunden einzustehen hat.
  3. Der Vermittler ist nur verpflichtet, den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen zu unterrichten, soweit der Kunde ihn dazu ergänzend ausdrücklich beauftragt haben sollte. Für diesen Fall beschränkt sich die Auskunftspflicht auf aktuelle branchenübliche Informationsquellen ohne spezielle Nachforschungspflicht des Vermittlers. Die insoweit verbliebene Pflicht des Vermittlers kann dieser auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit eigener spezieller Nachforschungen bei entsprechenden Informationsstellen verweist. Gleiches gilt bezüglich der Informationen über Zollvorschriften sowie gesundheitspolizeiliche als auch gesundheitsvorsorgende Regelungen. Der Vermittler übernimmt für den Kunden keinerlei in diesem Zusammenhang etwaig notwendige Registrierungen gegenüber Dritten (abgesehen vom Reiseveranstalter). Insbesondere beschafft er keinerlei derartige Erlaubnisse für den Kunden und haftet damit auch nicht für die Erteilung solcher oder deren etwaig verspätetem Zugang beim Kunden.

Besonderheiten bei der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen

  1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar.
  1. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des Deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
  • die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
  • die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
  • die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

Vergütung, Zahlungen

  1. Der Vermittler zieht keinerlei Ansprüche des Reiseunternehmens gegen den Kunden ein und nimmt solche Zahlungen des Kunden für den Leistungserbringer auch nicht an.
  2. Für seine Tätigkeit wird der Vermittler ausschließlich durch den Reiseveranstalter vergütet. Zur etwaigen Auskunft über die Höhe dieser Vergütungen als mithin Anteil am Gesamtreisepreis ist der Vermittler gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Fehler bzw. etwaig nicht im einzelnen vorgenommene Vermittlungsleistungen bzw. deren noch nicht eingetretenen Erfolg hat der Kunde dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Anzeige des Kunden unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. Sie entfallen jedoch, soweit der Vermittler nachweisen kann, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweisen kann, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z. B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.

Allerdings entfallen Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nicht bei

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren
  • Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen
  • Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

Hinweise zur Reklamationen des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter

Die Regelungen unter (5) berühren nicht die vertraglichen oder etwaigen gesetzlichen Pflichten oder Möglichkeiten des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Leistungserbringer. Solche Anzeigen oder Ansprüche müssen gegenüber dem Leistungserbringer regelmäßig innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag zwischen Leistungserbringer und Kunden ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch eine etwaige Geltendmachung seitens des  Kunden   gegenüber  dem     Vermittler   gewahrt – selbst  dann  nicht,  wenn  der  Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Leistungserbringer als auch gegenüber dem Vermittler geltend machen möchte.

Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer übernimmt der Vermittler keinerlei Informationspflichten oder Beratungen über Art, Umfang, Höhe und Anspruchsvoraussetzungen wie bspw. einzuhaltende Fristen. 

Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die der Reiseveranstalter hinsichtlich seiner Reiseleistung zu vertreten hat. Eine etwaig eigene Haftung des Reisevermittlers bezüglich solcher Schäden aus §§ 651 w (4) und/oder 651 x BGB bleibt davon unberührt.

4 Vermittlung von Versicherungen nach § 2 d)

  1. Die FLYMV – Erlebnis & Reisen GmbH vermittelt sogenannte Reiseversicherungen von Versicherern nur als Zusatzleistung zu ihrer Vermittlungstätigkeit nach § 2 a), b) oder c). In diesem Sinne wird der Kunde im Zuge des Abschlusses des Vermittlungsvertrages für eine der genannten Leistungen auf die Möglichkeit hingewiesen, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskosten- und eine Rücktransportkostenversicherung bei Buchung abzuschließen. Der Kunde wird auf die Möglichkeit hingewiesen, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. Diese decken allerdings üblicherweise nicht den entstehenden Schaden komplett ab. Gesehen auf diesen Fall ist etwaig eine weitere Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Zudem ist zu empfehlen, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
  2. Bezüglich solcher Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen Besonderheiten und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z. B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung wie auch der Rücktransportkostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalt. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

5 anwendbares Recht

  1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Vermittler und dem Kunden ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar. Der Kunde kann gegen den Vermittler nur am Sitz des Vermittlers klagen. Für etwaige Klagen des Vermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.
  2. Der Vermittler nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Der Vermittler weist den Kunden hiermit auf die von der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ betriebene Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten hin.

 Gülzow-Prüzen, 19.07.2022